Worauf sollte man beim Kunstkauf achten und wie wird ein wertvolles Kunstwerk richtig versichert ?
Was ist ein Kunstwerk im juristischen Sinne? Welche Art von Versicherungsvertrag sollte man wählen ?
Sollte man sich an einen auf Kunst spezialisierten Versicherer wenden? Wie kann man ein Kunstwerk versichern? Darüber geht es in diesem Artikel.
Gemäß Artikel 98-A der Abgabenordnung gelten die folgenden Gegenstände als Kunstwerke:
Der Kostenvoranschlag für die Versicherung eines Kunstwerkes
Um ein Kunstwerk zu versichern, müssen Sie ihm zunächst einen Wert zuweisen.
Anhand dieses Wertes lassen sich die Höhe der Versicherungssumme und die Entschädigung im Schadensfall festlegen.
Bei Vertragsabschluss kann sich der Versicherte für einen Versicherungsvertrag mit deklariertem Wert oder für einen Versicherungsvertrag mit genehmigtem Wert entscheiden.
Ein Versicherungsvertrag wird zum deklarierten Wert abgeschlossen, wenn der Versicherte den Wert seines Eigentums allein, ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen und ohne Kontrolle durch die Versicherungsgesellschaft, schätzt.
In diesem Zusammenhang wird ein Pauschalbetrag angegeben.
Im Schadensfall darf die Entschädigung nicht höher sein als der im Vertrag bei Abschluss angegebene Versicherungswert (Artikel L. 121-5 des Versicherungsgesetzes).
Übersteigt der Preis der Arbeiten die am Tag des Schadens garantierte Summe, trägt der Versicherte einen Teil des Schadens.
Gemäß Artikel 1315 des Bürgerlichen Gesetzbuchs obliegt es dem Versicherten, den Preis des Werks nachzuweisen.
Fotos, Rechnungen, Echtheitszertifikate können als Belege für den Versicherer verwendet werden.
Die Versicherung Ihrer Kunstwerke zum angegebenen Wert birgt Risiken, wenn ihr Preis in kurzer Zeit schwanken kann.
Dies ist auf dem Markt für zeitgenössische Kunst häufig der Fall.
Ein Versicherungsvertrag gilt als wertgesichert, wenn der Versicherte den Wert von Kunstwerken in Abstimmung mit dem Versicherer bestimmt.
In diesem Fall ist es üblich, einen Sachverständigen mit der Bewertung der Güter zu beauftragen.
Auf der Grundlage dieses Gutachtens wird eine Liste oder ein Inventar der Werke erstellt.
Die Versicherungsprämie wird anhand dieser Erklärung berechnet.
Bei jeder Erneuerung des Vertrags können die Versicherten ihre Garantien korrigieren lassen, um möglichst nah an den Marktschwankungen zu bleiben.
Im Schadensfall entschädigt die Versicherung auf der Grundlage des im Vertrag angegebenen Wertes. Der Versicherte ist nicht beweispflichtig.
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Je nach Wert der zu versichernden Kunstwerke können Sie sich für drei Arten von Versicherungen entscheiden.
Bei den oben aufegführten Informationen handelt es sich um die Besteuerung von Kunstwerken in Frankreich.
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